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Лихтенштейнобновление

AKTUELLES ZUM LECHTENSTEINISCHEN STIFTUNGSRECHT

Änderung der Rechtsprechung zur Abberufung eines Stiftungsrats wegen Interessenskonflikts

Leitsätze (ничего не имею в виду)

Для того, чтобы сократить число социальных конфликтов, возможно, возникнут конфликты между интересами, но это не значит, что они проявят огромные конфликты между интересами.

Ist ein Stiftungsrat einer Stiftung zugleich Bugünstigter der Stiftung Liegt der Blosse Anschein eines möglichen Interessenskonflikts vor und cann der Stiftungsrat allein deswegen abberufen werden.

Fürstliches Obergericht, Beschluss от 22.09.2021, 07 HG 2021.6 ON 46

Tangierte Rechtsfragen

- Anwendbarkeit österreichischer Rechtsprechung zum öPSG

- Цвек дер Стиптунгсауфсихт

- Gefährdung des Stiftungszwecks und des Stiftungsvermögens

- Antragslegitimation eines Vermögensverwalters im Stiftungsaufsichtsverfahren

- Begrifflichkeit der Interessencollision

- Unvereinbarkeitsregelungen für Begünstigte als Mitglied des Stiftungsrats

- Grundsatz der Subsidiarität

- Bestellung von Stiftungsräten durch das Gericht

- Anwendung der EO im Aufsichtsverfahren bzw. die einstweiligen Anordnungen или Zustandsregelungen и т. д.

Im genannten Verfahren erging der letztinstanzliche und enderledigende Beschluss des Fürstlichen Obergerichts от 22.09.2021, ON 46. Gegenstand der Entscheidung war die Abberufung eines Stiftungsrats.

Die Stiftung создан из Antragsteller und Vermögensverwalter Rechnungslegung über die Verwendung eines bestimmten Geldbetrages, затем Vermögensverwalter der Kontoverbindung der Stiftung entnommen шляпа. Der Vermögensverwalter verweigerte die Rechnungslegung, sodas die Stiftung Klage einreichen musste. Der Rechnungslegungsklage der Stiftung wurde von Allen Instanzen der österreichischen Gerichte stattgegeben; Die Stiftung шляпа folglich ihren Rechnungslegungsanspruch erfolgreich geltend gemacht. Zum Zeitpunkt der dann erfolgten Abberufung des Stiftungsrats kam der Vermögensverwalter seiner Rechnungslegungspflicht immer noch nicht nach. Der Vollständigkeit wegen ist zu erwähnen, dass sowohl der Antragsteller als auch der der Antragsgegner zu 2. Begünstigte der Stiftung sind.

Aufgrund der eingereichten Rechnungslegungsklage der Stiftung verortete das Fürstliche Obergericht eine Interessencollision beim Antragsgegner zu 2., der auch Mitglied des Stiftungsrates war. Вероятный интерес к столкновению из-за серьезного ущерба, который может возникнуть в конечном счете для будущего сокращения.

Zugleich sah sich das Erstgericht befugt, zu dem noch vorhandenen Mitglied des Stiftungsrates ein weiteres Mitglied zu bestellen. Das Fürstliche Obergericht bestätigte die vom Erstgericht vorgenommene Bestellung.

Es Handelt sich um eine für die Rechtsanwendung und -lehre des Liechtensteinischen Stiftungsplatzes richtungsweisende Entscheidung des Fürstlichen Obergerichts.

Beschluss des Fürstlichen Obergerichts от 22.09.2021, 07 HG.2021.6 ON 46, die entscheidende Textstelle ist auf Seite 44 unter Ziffer 8.6.2 :

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