top of page

Steven Kay: „Liechtenstein und der Geist der Straflosigkeit“

  • Autorenbild: Developer tester
    Developer tester
  • 24. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Die Liechtensteinische Treuhandkammer wird nicht müde zu betonen, dass es in ihrer Branche kaum schwarze Schafe gebe. Schuld an den Rechtsstreitigkeiten seien geldgierige Begünstigte. «Stimmt das?», fragt der Völkerstrafverteidiger Steven Kay auf finews.ch .


ree

Zu oft zeigt sich das gleiche Muster: Die Treugeber eines Trusts wollen die finanzielle Zukunft ihrer Familie sichern und werden dazu angehalten, liechtensteinische Trust-Strukturen zu nutzen. Trotz schwerwiegender Vertrauensbrüche unterstützen liechtensteinische Gerichte inländische Treuhänder auf Kosten ausländischer Klienten.


Dies hat bei manchen Treuhändern zu einem Gefühl der Straflosigkeit geführt – und ich habe es miterlebt –, dass sie ungestraft davonkommen und unter dem Schutz der örtlichen Gerichte stehen.


Es fehlen transparente Regeln


Als Fachanwalt für internationales Strafrecht habe ich bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten mit demselben Problem bearbeitet: Ein Treugeber glaubte, eine Treuhandstruktur sei seinen Absichten entsprechend errichtet worden. Doch trotz der Klarheit seiner Absichten führten spätere Ereignisse, die durch Streitigkeiten mit seinen Treuhändern entstanden, dazu, dass seine Wünsche völlig durchkreuzt wurden. Der Mangel an klaren und transparenten Regeln ist offensichtlich!


Die diesjährigen Änderungen des liechtensteinischen Trustgesetzes versuchten, einige Lücken zu schließen, beispielsweise bei Interessenkonflikten. Liechtensteiner Gerichte haben jedoch selten einen Interessenkonflikt festgestellt. Liechtensteiner Richter ignorieren oft das für den Stifter grundlegende Treuhandverhältnis und bevorzugen so vor Gericht die Treuhänder.


Keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit


Mit einer fadenscheinigen Begründung sorgte die Neufassung auch nicht für mehr Transparenz. Kurz gesagt: Die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit besteht nur in sehr seltenen Fällen oder nur dann, wenn der Schaden erheblich ist.


Die Rechte der Begünstigten – insbesondere das grundlegende Recht auf Buchprüfung – sind nach wie vor schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) erleben, wie ihre Familienstiftungen geleert werden, entweder durch die Übertragung in eine andere Stiftung oder durch Insolvenz.

Diese grob diskriminierende Rechtslage muss korrigiert werden. Man könnte fragen, warum sie ignoriert wurde. Die Kommentare zur Gesetzesänderung zeigen, wer sich am heftigsten gegen fortschrittliche Reformen wehrte. Und die übrigen Änderungen lassen weiterhin erheblichen Spielraum für eine Auslegung der Regeln zugunsten der Treuhänder und verlängern so das Versagen mehrerer Organe der Trust-Governance.


Der Kern des Problems


Obwohl einige der Änderungen – wie etwa die Übertragung der Verantwortung für Kontrollmechanismen vom liechtensteinischen Treuhänderrat auf die FMA – ein Schritt in die richtige Richtung sind, liegt der Kern des Problems tiefer.

Jahrelang wurde in Trust-Kreisen der Geist der Straflosigkeit toleriert. Die Trust-Branche regulierte sich im Wesentlichen selbst und unterlag keiner ernsthaften Rechenschaftspflicht gegenüber irgendeiner Institution. Das funktioniert in keinem Land der Welt, auch nicht in Liechtenstein.


System muss Vertrauen schaffen


Erst der Streit zwischen den USA und der Schweiz um das Bankgeheimnis und eine Reihe aufsehenerregender Einzelfälle brachten Bewegung in die Branche, deren letzte Reste heute in der Liechtensteinischen Treuhand- und Treuhandkammer konzentriert sind. Das Fürstenhaus hat längst erkannt, dass die Zukunft und das Geschäft woanders liegen, und so kämpfen die Treuhänder im Rückzugsgefecht.


Das Richtige wäre jetzt, Mut zu zeigen. Statt großer Worte und kleiner Taten brauchen wir die Unabhängigkeit der Behörden im Interesse der Treugeber und Begünstigten, volle Transparenz gegenüber der FMA, klare Corporate-Governance-Regeln und bessere Schutzmechanismen für alle Beteiligten, insbesondere für Whistleblower, die reinen Tisch machen wollen. Ohne Vertrauen kann das System nicht halten, was es verspricht.


Steven Kay QC ist ein britischer Strafverteidiger und Vorsitzender der Kanzlei 9 Bedford Row, einer traditionsreichen Londoner Anwaltskammer. Kay erlangte internationale Anerkennung, unter anderem durch seine Verteidigung von Slobodan Milosevic, dem ehemaligen serbischen Präsidenten und verurteilten Kriegsverbrecher. Kay ist auf Betrug und Korruption in internationalen Fällen spezialisiert. Er ist ein bekannter Anwalt in der Schweiz und Liechtenstein .

 
 
 

Kommentare


LIECHSTEIN -PAPIERE

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

  • linked in-w
  • twitter-w
  • facebook-w

LIECHSTEIN -PAPIERE

LIECHSTEIN -PAPIERE

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

LIECHSTEIN -PAPIERE

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

30 investigative Artikel, kuratiert und ins Deutsche, Englische, Spanische und Russische übersetzt. Entdecken Sie, was der globale Journalismus über Stiftungen, Treuhänder und Trust-Skandale in Liechtenstein enthüllt.

bottom of page